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Erklärung zur Barrierefreiheit für den GPPS-PrO-Webshop der Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW


Stand: 07/2023


Die Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW, setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Diese Erklärung gilt für die unter www.gppspro.saposnrw.de veröffentlichte Website der Bezirksregierung Köln.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir immer bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.


1 Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Die Bezirksregierung Köln ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
  • Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.
  • Innerhalb der Behörde gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
  • Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb der Behörde.
  • Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.

2 Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich grundsätzlich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 13. Juni 2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Ein Teil der Nicht-Text-Inhalte (Bilder, Grafiken und Tabellen) besitzt keine Alternativtexte. Der Inhalt von interaktiven Karten und automatisiert wechselnden Tabellen kann nicht mit Alternativtexten wiedergeben werden.
  • Tabellen brechen zum Teil nicht in einspaltiges Layout um (horizontales Scrollen notwendig).
  • PDFs sind nur teilweise barrierefrei. Aufgrund der Historienführung von SAPOS-Nachrichten und komplexer technischer Anleitungen sind ältere Dokumente nur teilweise barrierefrei.
  • Die Seite ist nicht komplett ohne Farben nutzbar. Interaktive Karten mit Bedienelementen werden mit Kontrasten dargestellt.
  • Eingebaute Screenreader-Funktion ist nicht vorhanden.

Diese Erklärung wurde am 28.06.2023 erstellt.


3 Barrieren melden: Kontaktaufnahme

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website per Email an sapos@bezreg-koeln.nrw.de.

Bitte geben Sie bei Anfragen unbedingt die Bezeichnung der jeweiligen Internetseite an und versuchen Sie das Problem so exakt wie möglich zu beschreiben. Nur so können wir Ihnen schnell weiterhelfen, damit Sie unser Internetangebot wieder uneingeschränkt nutzen können.


4 Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zeitnah zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.

Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.